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Stutenleistungs- und Remonteprüfung (Feldprüfung) für alle Reifpferde und Reitponyrassen

14.07.2022 in Herbstein.

Veranstalter:

Trakehner Zuchtbezirk Hessen

 

Teilnahmeberechtigt:

3jährige und ältere Stuten, alle Reitpferderassen, alle Reitponyrassen. 3 jährige und ältere Wallache und Reithengste, alle Reitpferderassen, alle Reitponyrassen.

 

Nennungsanschrift:

 

Sportpferde Brähler, Hessenstraße 1, 36358 Herbstein

 

Per Mail:

heinrichbraehler@freenet.de

 

Die Nennung erfolgt formlos. Mit der Nennung sind Name, Lebensnummer und Geburtsdatum des Pferdes/Ponys, der Besitzer mit Anschrift und Telefonnummer, sowie der/die Reiter/in anzugeben. Der Nennung ist unbedingt eine Kopie der Eigentumsurkunde beizufügen. Boxen stehen in begrenztem Umfang zur Verfügung und müssen mit der Nennung bestellt werden.

 

Veranstaltungsanschrift:

Sportpferde Brähler, Hessenstraße 1, 36358 Herbstein

 

Nennungsschluss:

05.07.2022

Das Nenngeld beträgt 80,00 € pro Pferd und ist vor Ort zu entrichten. Für Nachnennungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.

 

Anforderungen:

Die Durchführung der Prüfung erfolgt nach der aktuellen Richtlinie des Trakehner Verbandes zur Durchführung der Zuchtstutenprüfung /Remonteprüfung auf Station und im Feld. Darüber hinaus greift die Leistungsprüfungsordnung (LPO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN).

 

1. Teilprüfung: Freispringen
In der Halle nach Weisung der Richter. Verlangt werden zwei kleine Einsprünge und ein Aussprung, der zunächst als Steilsprung, dann als Hochweitsprung aufgebaut wird.

 

2. Teilprüfung: Grundgangarten/Rittigkeit
Vorstellen der Pferde unter dem eigenen Reiter in einer Abteilung von bis zu 4 Pferden nach Weisung der Richter, Dauer ca. 10 Minuten. Die Startfolge wird durch den Veranstalter festgelegt.

 

3. Teilprüfung: Fremdreiter-Test
Überprüfung der Rittigkeit durch einen unabhängigen Fremdreiter ohne vorheriges erneutes Reiten, nur Führen an der Hand erlaubt. Dauer ca. 5 Minuten.

 

Ausrüstung:

 

In allen Teilprüfungen ist die gemäß §70 LPO zulässige Ausrüstung erlaubt. Beim Freispringen sind Gamaschen und Sprungglocken sowie an den Hinterbeinen Streichkappen erlaubt. Jede andere Ausrüstung ist nicht zulässig.

 

Weitere Bestimmungen:

 

Alle teilnehmenden Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und dürfen nicht aus Beständen kommen, in denen aktuell ansteckende Krankheiten vorkommen. Alle teilnehmenden Pferde müssen im Besitz eines Equidenpasses sein, der auf Verlangen vorzulegen ist.

 

Die Sachverständigen sind berechtigt, bei Verdacht Medikationskontrollen anzuordnen. Sollte ein teilnehmendes Pferd innerhalb von vier Wochen vor der Prüfung gegen Krankheiten oder Verletzungen medikamentös behandelt worden sein, ist bis spätestens drei Tage vor Beginn der Prüfung ein tierärztlicher Nachweis über den Einsatz der Medikamente vorzulegen. Auf der Veranstaltung wird Foto- und Videomaterial angefertigt. Mit der Anmeldung und Teilnahme stimmen die handelnden Personen einer Veröffentlichung zu.